Die Kosten der Behandlungspflege, nach SGB V, werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Allerdings müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10% der Kosten und maximal 10€ am Tag, für längstens 28 Tage im Jahr übernehmen.
Es besteht aber die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Befreiungsausweis für alle Zuzahlungen zu beantragen. Bitte sprechen Sie uns an.