Bei der Grundpflege handelt es sich um Leistungen bei eingeschränkter Selbstständigkeit, sei es durch körperliche oder durch kognitive Einschränkungen. Diese Leistungen werden entsprechend des Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen.
Grundpflegerische Leistungen nach SGB XI: ● Aktivierende Körperpflege zur Förderung der Selbständigkeit ● Mobilität erhalten und fördern ● Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme ● Ausscheidung (Unterstützung beim Toilettengang) ● Verwendung von Inkontinenzprodukten ● Vorbeugung (Prophylaxen) ● Professionelle Lagerungen mit Hilfsmitteln
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