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Beratungseinsatz nach § 37.3

Der Beratungseinsatz, oft auch Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch genannt, ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.Je nach Pflegegrad und Leistungsform besteht für den Beratungseinsatz auch eine Pflicht. Bei dem Beratungseinsatz beraten wir die pflegenden Angehörigen, um die Qualität der Pflege zu optimieren und sicherstellen.

§ 37.3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) definiert den Beratungseinsatz wie folgt:

„Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischer pflegefachlicher Unterstützung der häuslich Pflegenden.“ Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für alle Pflegebedürftige gesetzlich verpflichtend, die Pflegegrad 2 oder höher haben und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.

Die Pflegeversicherung verlangt einen Nachweis, dass eine solche Beratung regelmäßig, je nach Pflegegrad, stattgefunden hat. Wir erstellen ein Protokoll über den Beratungsbesuch und senden eine Kopie davon an die Pflegeversicherung. Sie, als pflegender Angehöriger, müssen den Nachweis also nicht selber bringen. Die Kosten unserer Beratung werden von der Pflegekasse übernommen.

● Regelmäßige Beratung in der häuslichen Umgebung, entsprechend des Pflegegrades
● Sicherstellung der Qualität in der häuslichen Pflege
● Informationen zu Leistungen und Unterstützungsangeboten
● Beratung zu Hilfsmitteln

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