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Kontakt

Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 14.00 Uhr


Das Pflegeteam - 24/7homeCare GmbH
Lambacher Weg 2
51643 Gummersbach

T: 02261 / 987 78 81
F: 02261 / 920 45 52
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
24h-Rufbereitschaft:
0151 / 54 84 17 40


so finden Sie uns:


weitere häufige Fragen (FAQ):

Welche Leistungen bieten wir an?

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Koordination zwischen den unterschiedlichsten Schnittstellen im Versorgungsprozess, ambulante Pflege, medizinische Versorgung, Grundpflege wie Körperpflege und Mobilitätshilfe, Unterstützung im Haushalt sowie psychosoziale Betreuung und spezialisierte palliative Versorgung an.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei 24/7homeCare?

Zunächst sollte ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. Wir beraten Sie gerne bei den Formalitäten und unterstützt Sie bei den notwendigen Schritten.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, in Höhe des Pflegegrades. Wir beraten Sie gerne zu möglichen Kostenerstattungen und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.
Ist Das Pflegeteam - 24/7homeCare GmbH der richtige Pflegedienst für mich?
Wir laden Sie zu einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch ein, um Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu besprechen. Wir bieten Ihnen transparente Leistungen, vor Vertragsabschluss und unser engagiertes Team möchte Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.
Wie oft kommen Sie zu mir nach Hause?
Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Wünschen. Gemeinsam erstellen wir einen Betreuungsplan, der optimal zu Ihnen passt.
Können Sie auch kurzfristig helfen, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt?
Wir bieten eine schnelle Versorgung z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt an, um Sie zeitnah und professionell zu unterstützen.
Muss man eine Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege nach SGB V) leisten?

Bei der Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege müssen Versicherte Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt nach § 37 Abs. 5 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V zehn Prozent der Kosten. Darüber hinaus muss man für jede Verordnung – auch ergänzende Verordnungen und jede Folgeverordnung 10,00€ bezahlen. Die Zuzahlung zu den Kosten der häuslichen Krankenpflege ist von allen Versicherten zu leisten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Zuzahlungsbetrag ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Zuzahlungen werden bei der Inanspruchnahme der häuslichen Pflege durch die genehmigende Krankenkasse erhoben.

Der Zuzahlungsbetrag wird auf Basis der pro Leistungsinanspruchnahme entstehenden Kosten (Gesamtkosten für die erbrachte häusliche Krankenpflege pro Tag) errechnet.

Die Höhe der prozentualen Zuzahlung pro Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme ermittelt der zuständige Kostenträger (Krankenkasse) rückwirkend anhand der Rechnung des Pflegedienstes.

Es besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung zu stellen. Dabei helfen wir Ihnen natürlich gerne.

Wer kommt für Umbaumaßnahmen, die die Pflege erleichtern, auf?

Die Pflegeversicherung bietet Unterstützung für das behindertengerechte Anpassen von Wohnräumen und übernimmt Kosten für notwendige Umbauten aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Falls eine Anpassung der Wohnsituation nicht realisierbar ist, können auch Mittel für einen Wohnungswechsel bereitgestellt werden. Des Weiteren fördert die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie beispielsweise den barrierefreien Zugang zur Dusche, bis zu einem bestimmten Maximalbetrag (aktuell bis zu 4000,- € je Maßnahme).

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