Kontakt
Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 14.00 Uhr
Das Pflegeteam - 24/7homeCare GmbH
Lambacher Weg 2
51643 Gummersbach
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0151 / 54 84 17 40
weitere häufige Fragen (FAQ):
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Koordination zwischen den unterschiedlichsten Schnittstellen im Versorgungsprozess, ambulante Pflege, medizinische Versorgung, Grundpflege wie Körperpflege und Mobilitätshilfe, Unterstützung im Haushalt sowie psychosoziale Betreuung und spezialisierte palliative Versorgung an.
Zunächst sollte ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. Wir beraten Sie gerne bei den Formalitäten und unterstützt Sie bei den notwendigen Schritten.
Bei der Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege müssen Versicherte Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt nach § 37 Abs. 5 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V zehn Prozent der Kosten. Darüber hinaus muss man für jede Verordnung – auch ergänzende Verordnungen und jede Folgeverordnung 10,00€ bezahlen. Die Zuzahlung zu den Kosten der häuslichen Krankenpflege ist von allen Versicherten zu leisten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Zuzahlungsbetrag ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Die Zuzahlungen werden bei der Inanspruchnahme der häuslichen Pflege durch die genehmigende Krankenkasse erhoben.
Der Zuzahlungsbetrag wird auf Basis der pro Leistungsinanspruchnahme entstehenden Kosten (Gesamtkosten für die erbrachte häusliche Krankenpflege pro Tag) errechnet.
Die Höhe der prozentualen Zuzahlung pro Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme ermittelt der zuständige Kostenträger (Krankenkasse) rückwirkend anhand der Rechnung des Pflegedienstes.
Es besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung zu stellen. Dabei helfen wir Ihnen natürlich gerne.
Die Pflegeversicherung bietet Unterstützung für das behindertengerechte Anpassen von Wohnräumen und übernimmt Kosten für notwendige Umbauten aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Falls eine Anpassung der Wohnsituation nicht realisierbar ist, können auch Mittel für einen Wohnungswechsel bereitgestellt werden. Des Weiteren fördert die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie beispielsweise den barrierefreien Zugang zur Dusche, bis zu einem bestimmten Maximalbetrag (aktuell bis zu 4000,- € je Maßnahme).